Häufig gestellte Fragen
Eine Augenprothese aus Glas bekommen Sie zu allen Sprechtagen oder auch direkt in Lauscha. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. Weiterhin benötigen Sie ein gültiges Rezept (max. 28 Tage alt) vom Arzt mit Diagnose wenn Sie gesetzlich versichert sind. Die Zuzahlung pro Hilfsmittel beträgt dabei 10,- €. Bei Versorgungsämtern genügt eine schriftliche Kostenübernahme.
Privatversicherte erhalten eine Prothese gegen Rechnung.
Sie benötigen als Kassenpatient ein gültiges Rezept vom Arzt mit Diagnose(nicht älter als 28 Tage). Ohne Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung müssen Sie vor Ort 10,- € zu zahlen.
Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin in Lauscha telefonisch.
Die Kosten für Augenprothesen übernehmen in Deutschland alle gesetzlichen Krankenversicherer. Sie brauchen nur 10,- € Eigenanteil pro Hilfsmittel zu zahlen, sofern sie keine Befreiung von der Zuzahlung haben.
Sie können während unseren Geschäftszeiten in Lauscha anrufen und dort persönlich am Telefon Ihre Fragen stellen (+49 36702 2800).
Als erstes wird eine Ansicht der Situation vorgenommen. In der Regel bekommen Sie schon im Krankenhaus kurz nach der OP einen sogenannten Platzhalter (Conformer) eingesetzt. Dieser wird beim ersten Besuch bei uns herausgenommen und sodann mit Musteraugen die Größe und Form bestimmt, die für Sie kompatibel ist. In aller Regel ist das nicht schmerzhaft, aber durchaus ungewohnt am Anfang. Danach wird aus einem großen Sortiment für Sie eine entsprechende Irisfarbe ausgesucht. Erst danach wird nach diesen Mustern für Sie die individuelle Augenprothese im Beisein angefertigt und nach dem Abkühlen können Sie diese auch gleich tragen.
Beim ersten Besuch dauert es ca. 2 Stunden, in seltenen Fällen auch länger.